(Steiermark). Montagnachmittag, 2. November 2026, wurden mehrere Fälle von metallischen Gegenständen in Süßigkeiten, die am Halloween-Abend von Kindern gesammelt wurden, angezeigt
Verletzt wurde niemand.
Polizei.news | Österreich | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Betroffene Gebiete: Bezirke Weiz und Leibnitz in der Steiermark
- Funde: Metallische Gegenstände in Süßigkeiten, die Kinder am Halloween-Abend gesammelt hatten
- Bekannte Fälle: Vier; angezeigt am Montagnachmittag, 2. November 2026
- Verletzte: Niemand wurde verletzt
- Polizeihinweis: Gesammelte Süßigkeiten vor dem Verzehr genau überprüfen; die Ermittlungen gegen Unbekannt laufen
Vier Fälle in den Bezirken Weiz und Leibnitz
Wie bereits aus einem anderen Bundesland und aus Deutschland bekannt, wurden nun auch in der Steiermark in den Bezirken Weiz und Leibnitz vereinzelt metallische Gegenstände in Süßigkeiten festgestellt und angezeigt. Derzeit sind vier Fälle bekannt.
Die Ermittlungen gegen Unbekannt laufen.
Die Polizei rät, die in der Halloween-Nacht gesammelten Süßigkeiten vor dem Verzehr genau zu überprüfen.
Quelle: Landespolizeidirektion Steiermark
Bildquelle: Landespolizeidirektion Steiermark
Polizei.news informiert | Verdächtige Süßigkeiten
Auffällige Funde aufbewahren und der Polizei melden
Kontrollieren Sie die Halloween-Süßigkeiten gemeinsam mit Ihren Kindern. Verdächtige Produkte sollten nicht gegessen und für eine mögliche Untersuchung aufbewahrt werden.
1. Verpackung und Süßigkeit prüfen
Achten Sie auf Einstichstellen, beschädigte Verpackungen, ungewöhnliche Verformungen und sichtbare Fremdkörper. Probieren Sie auffällige Produkte nicht zur Kontrolle.
2. Mögliche Spuren erhalten
Bewahren Sie verdächtige Süßigkeiten einschließlich ihrer Verpackung auf. Entfernen Sie Fremdkörper nach Möglichkeit nicht selbst, damit vorhandene Spuren erhalten bleiben.
3. Fund melden
Wenden Sie sich bei verdächtigen Feststellungen an die Polizei. Notieren Sie, wann und in welchem Gebiet die Süßigkeiten gesammelt wurden und wann der Fremdkörper entdeckt wurde.
Gut zu wissen: Eine äußerlich unauffällige Verpackung schließt einen verborgenen Fremdkörper nicht sicher aus.
Praktischer Tipp: Lagern Sie verdächtige Funde getrennt von anderen Lebensmitteln und außerhalb der Reichweite von Kindern.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion