Zwölfjähriger verletzt sich mit unbekanntem Feuerwerkskörper schwer an der Hand

(Wien-Favoriten, Wien). Gestern Nachmittag verletzte sich ein 12-Jähriger mit einem unbekannten pyrotechnischen Gegenstand schwer an der Hand.

Durch die Berufsrettung Wien wurde der Bub versorgt und zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus gebracht.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Wien-Favoriten
  • Zeitpunkt: Samstag, 31. Oktober 2026, um 13:25 Uhr
  • Betroffener: Ein zwölfjähriger Bub
  • Vorfall: Schwere Handverletzung durch einen unbekannten pyrotechnischen Gegenstand
  • Versorgung: Die Berufsrettung Wien versorgte den Buben und brachte ihn in ein Krankenhaus.
  • Ermittlungen: Weitere Erhebungen sind im Gange.

Ebenso zugegen war die Mutter des Kindes, welche allerdings laut ersten Erhebungen nicht beim Unfall anwesend war.

Weitere Erhebungen sind im Gange.

 

Quelle: LPD Wien
Bildquelle: Symbolbild © stefanamer/iStock.com


Polizei.news informiert | Sicherheit bei Pyrotechnik

Pyrotechnik: Altersgrenzen beachten und Blindgänger liegen lassen

Für Feuerwerkskörper gelten in Österreich je nach Kategorie unterschiedliche Altersgrenzen und Verwendungsvorschriften. Welcher Kategorie der Gegenstand in diesem Fall angehörte, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor.

1. Nicht jedes Feuerwerk ist ab zwölf erlaubt

Für Feuerwerkskörper der Kategorie F1 gilt in Österreich ein Mindestalter von zwölf Jahren. Die Kategorie F2 ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Auch bei zugelassenen Produkten müssen die Gebrauchsanweisung und die allgemeinen Verbote beachtet werden.

2. Blindgänger niemals erneut anzünden

Ein Feuerwerkskörper, der nicht oder nur teilweise funktioniert hat, darf nicht erneut angezündet werden. Solche Gegenstände gehören nicht in den Restmüll. Versuchen Sie nicht, ihre Funktionsweise durch Öffnen oder Zerlegen zu prüfen.

3. Unbekannte Herkunft erhöht das Risiko

Illegal angebotene Pyrotechnik kann von den geltenden Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen abweichen und zu schweren Verletzungen führen. Der österreichische Fachhandel bietet Beratung zu geeigneten Produkten und ihrer sicheren Handhabung.

Gut zu wissen: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen im Ortsgebiet grundsätzlich nicht verwendet werden. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen sind möglich.

Praktischer Tipp: Besprechen Sie mit Kindern vorab, dass sie unbekannte pyrotechnische Gegenstände und zurückgebliebene Feuerwerkskörper nicht aufheben oder ausprobieren sollen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion