Alkohol- und Drogenkontrollen: Polizei untersagt fünf Personen die Weiterfahrt

(Graz, Steiermark). Die Verkehrsinspektion Graz 2 führte am Sonntag, 1. November 2026, schwerpunktmäßige Verkehrskontrollen in den Grazer Bezirken durch.

Das Hauptaugenmerk der zivilen Verkehrsstreife lag dabei auf der Bekämpfung von Alkohol- und Drogenfahrten.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrollen: Schwerpunkt auf Alkohol- und Drogenfahrten am 1. November 2026 in Graz
  • Drogenverdacht: Vier Lenker wurden dem polizeiärztlichen Dienst vorgeführt und als fahruntauglich eingestuft
  • Alkohol: Bei einem weiteren Lenker wurden knapp 1,5 Promille festgestellt
  • Maßnahmen: Drei Führerscheine wurden vorläufig abgenommen, fünf Personen wurde die Weiterfahrt untersagt
  • Sicherheitsleistung: Bei einem Lenker aus dem Kosovo wurden 1.200 Euro eingehoben
  • Weitere Feststellungen: Cannabiskraut sichergestellt und ein Passant wegen einer beleidigenden Geste angezeigt

Vier Lenker vom Polizeiarzt als fahruntauglich eingestuft

Im Zuge dieser Maßnahmen wurden folgende Ergebnisse erzielt:

  • Fahrtauglichkeit: Vier Kraftfahrzeuglenker wurden aufgrund des Verdachts auf eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel dem polizeiärztlichen Dienst vorgeführt. Alle vier Personen wurden vom diensthabenden Polizeiarzt als fahruntauglich eingestuft.
  • Alkoholprävention: Bei einem weiteren Lenker ergab ein geeichter Alkomattest einen Wert von knapp 1,5 Promille.
  • Maßnahmen: Insgesamt wurden drei Führerscheine vorläufig abgenommen. Bei einem Lenker aus dem Kosovo wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200 Euro eingehoben. Fünf Personen wurde die Weiterfahrt untersagt.
  • Sicherstellungen: Eine geringe Menge an Cannabiskraut konnte sichergestellt werden.
  • Weitere Vorkommnisse: Ein Passant wurde nach einer beleidigenden Geste (gestreckter Mittelfinger) gegenüber den Einsatzbeamten beim zuständigen Bezirksgericht angezeigt.

Die Kontrollbilanz im Überblick

  • 9 Anzeigen im Bereich Verkehr
  • 4 Anzeigen gemäß § 5/1 StVO (Suchtgift)
  • 1 Anzeige gemäß § 5/1 StVO (Alkohol)
  • 1 Anzeige gemäß § 14/8 FSG (geringe Alkoholisierung)
  • 1 Anzeige gemäß Suchtmittelgesetz (SMG)
  • 1 Anzeige wegen Beleidigung
  • 13 Alkomatvortests
  • 4 Vorführungen beim polizeiärztlichen Dienst
  • 3 Führerscheinabnahmen
  • 5 Untersagungen der Weiterfahrt
  • 1 Sicherheitsleistung

 

Quelle: Landespolizeidirektion Steiermark
Bildquelle: Symbolbild © Spitzt-Foto/iStock.com


Polizei.news erklärt | Drogen am Steuer

Wie wird eine Drogenbeeinträchtigung festgestellt?

In Österreich gibt es bei Suchtgift am Steuer keine festen Grenzwerte wie beim Alkohol. Entscheidend ist insbesondere die ärztlich festgestellte Beeinträchtigung.

1. Verdacht und Vortest

Auffälliges Fahrverhalten oder körperliche Anzeichen können Anlass für eine Überprüfung sein. Ein Speichelvortest kann Hinweise auf Suchtgiftspuren liefern.

2. Ärztliche Untersuchung

Erhärtet sich der Verdacht, untersucht eine dazu ermächtigte Ärztin oder ein dazu ermächtigter Arzt die betroffene Person klinisch und beurteilt deren Beeinträchtigung.

3. Blutuntersuchung

Bestätigt die klinische Untersuchung den Verdacht einer Suchtgiftbeeinträchtigung, folgt eine Blutabnahme zur weiteren Untersuchung.

Gut zu wissen: Ein Speichelvortest ersetzt die ärztliche Beurteilung der Fahrtauglichkeit nicht.

Praktischer Tipp: Planen Sie nach Alkohol- oder Drogenkonsum eine Heimfahrt ohne selbst zu lenken – etwa mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einem Taxi oder einer nüchternen Begleitperson.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion